Heilpädagogische Förderung und Elternarbeit sind Maßnahmen der Jugend-bzw.der Eingliederungshilfe nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz bzw.dem Bundessozialhilfegesetz(BSG).
Ist die Notwendigkeit einer Hilfe erkannt und nachgewiesen
durch einen Facharzt bzw.Gesundheitsamt, können die Eltern für die Durchführung einen hierfür qualifizierten Therapeuten ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen.
Ansprechpartner hierfür ist dem Wohnsitz des Kindes/Jugendlichen zugeordnete Kreisjugend-bzw. Kreissozialamt. Den entsprechenden Antrag müssen die Eltern selber stellen.
Werden die Kosten nicht übernommen, sind sie dagegen selbst zu tragen und in einem Gespräch mit mir erfahrbar.
Heilpädagogische Praxis für Therapie und Beratung Mirella Wuwer
Weltenschwannerstr. 29, 75385 Bad Teinach-Zavelstein
Tel.: 07053/926518 E-Mail: mirella.wuwer@wuwer.de
Kosten
Heilpädagogische Praxis
für Therapie und Beratung
Mirella Wuwer