Heilpädagogische Förderung und Elternarbeit sind Maßnahmen der Jugend-bzw.der Eingliederungshilfe nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz bzw.dem Bundessozialhilfegesetz(BSG).

Ist die Notwendigkeit einer Hilfe erkannt und nachgewiesen

durch einen Facharzt bzw.Gesundheitsamt, können die Eltern für die Durchführung einen hierfür qualifizierten Therapeuten ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen.


Ansprechpartner hierfür ist dem Wohnsitz des Kindes/Jugendlichen zugeordnete Kreisjugend-bzw. Kreissozialamt. Den entsprechenden Antrag müssen die Eltern selber stellen.

Werden die Kosten nicht übernommen, sind sie dagegen selbst zu tragen und in einem Gespräch mit mir erfahrbar.

Heilpädagogische Praxis für Therapie und Beratung  Mirella Wuwer

Weltenschwannerstr. 29, 75385 Bad Teinach-Zavelstein

Tel.: 07053/926518    E-Mail: mirella.wuwer@wuwer.de

Kosten

Heilpädagogische Praxis

für Therapie und Beratung

Mirella Wuwer